Stellensuche und Bewerbung

Stellensuche und Bewerbung
Stellensuche und Bewerbung
 
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit werden an die Arbeit Suchenden erhöhte Anforderungen gestellt, sich mit Umsicht und Effizienz auf frei gewordene oder neu geschaffene Stellen zu bewerben. Angesichts der Vielzahl an Bewerbern für eine offene Stelle sind aussagekräftige und fehlerfreie Bewerbungsunterlagen eine unbedingt notwendige Voraussetzung, um überhaupt zu einer persönlichen Vorstellung zu kommen.
 
 Bekanntmachung offener Stellen
 
Offene Stellen können durch unterschiedliche Medien dem Kreis der Arbeit Suchenden zugeführt werden, so z. B.
 
über die Stellenanzeigenseiten regionaler Tageszeitungen, aber auch großer überregionaler Tages- und Wochenzeitungen;über ein umfangreiches Stellenangebot, das von unterschiedlichen Anbietern über das Internet verbreitet wird; Online-Jobbörsen werden im Internet vor allem vom Arbeitsamt, von den Hochschulen, aber auch von Fachzeitschriften und überregionalen Zeitungen angeboten;über persönliche Vorsprachen beim Arbeitsamt oder bei privaten Arbeitsvermittlungsbüros, die sich z. T. »Headhunter« oder »Jobbörse« nennen.
 
 Worauf ist bei der Durchsicht der Stellenangebote besonders zu achten?
 
Stellenanzeigen der Arbeitgeber, sei es im Internet oder als Zeitungsinserat, treffen Aussagen zum Unternehmen und seiner Betätigung im Markt, zu den Aufgaben und Problemen der angebotenen Stelle und zu den Anforderungen an den Kandidaten. Außerdem werden vielfach Vorgaben zur Erstellung der gewünschten Bewerbung genannt, so z. B., dass Lebenslauf und Zeugnisse beizufügen sind. Wer eine Stelle sucht, sollte sich die in der Stellenanzeige formulierten Anforderungen genau ansehen. Bestimmte Voraussetzungen müssen vorliegen, andere Kriterien sind »erwünscht«. Als Kandidat sollte man das gestellte Anforderungsprofil mit der eigenen Qualifikation möglichst objektiv vergleichen. Günstig ist es, wenn der Kandidat bereits anhand der Stellenbeschreibung erkennen kann, dass er über die zusätzlich gewünschten Qualifikationen verfügt. Dies können im Einzelfall besondere Computerkenntnisse, Sprachkenntnisse, bestimmte Erfahrungen und Fertigkeiten o. Ä. sein.
 
 Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen
 
Um auf eine Stellenanzeige zu reagieren, muss der Interessent im Regelfall schriftlich mit dem Arbeitgeber in Verbindung treten. Er muss dem Arbeitgeber seine vollständigen Bewerbungsunterlagen übersenden. Dazu gehört ein entsprechendes Anschreiben. Die Bewerbungsunterlagen setzen sich üblicherweise aus einem Lebenslauf, Kopien des Schulabgangs- und Ausbildungszeugnisses, des Studienabschlusses, der Berufszeugnisse sowie zusätzlich erworbener Diplome und Ausbildungen, Kopien über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen sowie einem Foto zusammen. Zwingend erforderlich ist, dass die Unterlagen vollständig, sauber und fehlerfrei sind. Sie müssen übersichtlich geordnet sein. Es bietet sich an, die Unterlagen hintereinander zu heften; dabei gehört das wichtigste Dokument nach oben, und die Wichtigkeit der Unterlagen sollte in der Rangfolge nach unten abnehmen. Das Anschreiben selbst wird lose oben aufgelegt. Trotz neuer Medien sollte der Stellensuchende seine Bewerbung konservativ gestalten. Bewerbungen in Form von Videos oder CD-ROMs sind nicht nur für den Ersteller aufwändig; ihre Bearbeitung kostet auch den Personalreferenten im künftigen Unternehmen geraume Zeit. Solche Novitäten bieten sich nur an, wenn es sich um eine Bewerbung im kreativen Bereich oder Medienbereich handelt und die Gestaltung und Qualität der Bewerbung Rückschlüsse zulässt auf die Qualifikation des Bewerbers.
 
 Inhalt des Lebenslaufs
 
Der Lebenslauf sollte nicht weitschweifig und langatmig formuliert werden. Im Regelfall genügt ein tabellarisch aufgebauter Lebenslauf, der die berufliche Qualifikation sowie den beruflichen Werdegang lückenlos darstellt. Dazu gehören die Daten der üblichen Abschlüsse; aber auch Praktika, Zeiten eines Volontariats oder die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten in chronologischer Reihenfolge genannt werden. Auch auf besondere Kenntnisse ist im Lebenslauf hinzuweisen. Der Lebenslauf kann durch den Hinweis auf sonstige Aktivitäten abgerundet werden. Dazu gehören Engagements in Vereinen, aber auch ehrenamtliche Tätigkeit, z. B. im karitativen Bereich. Übliche Hobbys wie z. B. Lesen oder Schwimmen sind für den Personalreferenten weniger interessant. Nur auf besonderen Wunsch ist der Lebenslauf handschriftlich zu erstellen.
 
 Inhalt des Anschreibens
 
Das Anschreiben muss klar gegliedert und optisch gut lesbar sein. Technisch aufwändige oder exotische Gestaltungen sind zu vermeiden. Im Anschreiben soll der Bewerber auf die Anforderungen des Unternehmens konkret eingehen. Er soll darstellen, warum gerade er für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Ein als Serienbrief gestaltetes Anschreiben erfüllt diese Voraussetzung sicher nicht. Der Bewerber sollte sich vor Übertreibungen hüten; sie machen ihn unglaubwürdig. Aber auch weitschweifige Darstellungen des bisher Geleisteten wirken nicht überzeugend. Im Anschreiben sollte sich der Bewerber daher auf das Wesentliche konzentrieren. Es sollte nicht länger als eine Seite sein. Knappe und klare Formulierungen sind geboten. Der Bewerber soll im Bewerbungsschreiben herausstellen, welche Eigenschaften und Erfahrungen er für die ausgeschriebene Stelle insbesondere mitbringt und welche Erwartungen er mit der neuen Arbeit verbindet. Das Anschreiben soll einen Hinweis darauf enthalten, welche Arbeit er zurzeit ausübt und warum er die Stelle wechseln möchte. Bei Bewerbungen von Frauen, aus deren Lebenslauf sich ergibt, dass sie noch betreuungsbedürftige Kinder zu versorgen haben, sollte im Anschreiben ein Hinweis enthalten sein, dass die Kinderbetreuung in jedem Fall gewährleistet ist. Nicht ins Anschreiben gehören: bereits im Lebenslauf enthaltene Angaben, Betriebsinterna aus dem Unternehmen, in dem der Bewerber derzeit beschäftigt ist, private Offenbarungen, z.B., dass der Bewerber gerade in Scheidung lebt. Am Ende des Anschreibens wird der Wunsch nach einem Vorstellungsgespräch geäußert. Beispiel: »Es würde mich freuen, wenn ich die Gelegenheit hätte, mich persönlich bei Ihnen vorzustellen.«
 
 Andere Unterlagen als Ergänzung der Bewerbung
 
In vielen Berufen kann es maßgeblich sein, den Bewerbungsunterlagen so genannte Arbeitsproben zusätzlich beizufügen, z. B. beim Werbetexter oder beim Journalisten. Die Arbeitsprobe belegt, welches kreative und gestalterische Potenzial der Bewerber hat. Sie zeigt dem neuen Arbeitgeber, mit welcher Sorgfalt und Genauigkeit der Bewerber seine Ideen umzusetzen vermag. Arbeitsproben sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch beigefügt werden. Zur Untermauerung der eigenen positiven Darstellung kann es sinnvoll sein, Referenzen anzugeben. Als Referenz eignet sich der frühere Arbeitgeber. Wer also auf eigenen Wunsch aus einem Betrieb ausscheiden möchte, aber sicher ist, dass der bisherige Arbeitgeber mit den Leistungen überdurchschnittlich zufrieden war und die Arbeit geschätzt wurde, kann den Noch-Arbeitgeber oder früheren Arbeitgeber angeben. Hat der Arbeitgeber die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen, wird er eventuell bei der Suche nach einer neuen Stelle behilflich sein, vor allem dann, wenn er den ausscheidenden Mitarbeiter tatsächlich in seinen Leistungen und seinen Fähigkeiten geschätzt hat. Wird der alte Arbeitgeber als Referenz angegeben, kann dies beim neuen Arbeitgeber Türen öffnen.
 
 Das Vorstellungsgespräch
 
Wer unter der Vielzahl der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch geladen wird, hat eine große Hürde im Wettbewerb mit den anderen Bewerbern genommen. Es ist selbstverständlich, dass der Bewerber zum Vorstellungsgespräch pünktlich erscheint. Ergeben sich unvorhergesehene Verzögerungen (z. B. der Zug kommt verspätet an), sollte der Arbeitgeber von unterwegs informiert werden. Zum Vorstellungsgespräch hat der Bewerber korrekt gekleidet zu erscheinen. Hier gelten die für die jeweiligen Branchen üblichen Regeln. Die gesamte äußere Erscheinung sollte nicht auffällig sein, sondern korrekt und gepflegt. Das Angebot einer Zigarette oder eines alkoholischen Getränks sollte nicht angenommen werden. Es kann sich bei diesem Angebot um einen Test handeln. Möglicherweise wünscht die Firma nur Nichtraucher in ihren Reihen. Zum Gesprächspartner sollte immer Blickkontakt gehalten werden, wobei der Bewerber selbst aufmerksam, aber nicht verkrampft wirken sollte. Fragen des Personalchefs sind gezielt zu beantworten. Ein Abschweifen in den Plauderton oder allzu vertrauliche Mitteilungen sollten unbedingt vermieden werden. Zu den häufigsten Fragen des potenziellen künftigen Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch zählt die, weshalb der Bewerber die jetzige Stelle verlassen möchte. Es macht keinen guten Eindruck, wenn der Bewerber den alten Arbeitgeber, den Betrieb und das Betriebsklima negativ darstellt. Dies wirkt, als wolle er die Verantwortung für den Wunsch nach einem Stellenwechsel nicht übernehmen. Es ist daher überzeugender, wenn der Bewerber z. B. anführt, dass er für seine eigene berufliche Entwicklung im alten Betrieb zu wenig Perspektiven sah o. Ä. Eine ebenfalls häufige Frage ist, was der Bewerber von der neuen Stelle erwartet. Als Antwort kann auf die Anforderungsprofile zurückgegriffen werden, die in der Stellenanzeige enthalten waren. Fragen nach der Freizeitgestaltung sollen klären, ob der Bewerber auch in der Freizeit aktiv ist oder nicht. Wer seine Freizeitaktivitäten übertrieben oder als sehr zeitaufwändig darstellt, verspielt Chancen des Vorstellungsgespräches. Der potenzielle künftige Arbeitgeber fragt auch nach den Lohn- bzw. Gehaltsvorstellungen des Arbeitnehmers. Dem künftigen Arbeitgeber geht es darum festzustellen, wie sich der neue Arbeitnehmer selbst einstuft und ob das Unternehmen überhaupt grundsätzlich bereit ist, ein solches Gehalt zu bezahlen. Der Bewerber läuft Gefahr, sich zu hoch oder zu niedrig einzustufen. Ein realistischer Anhaltspunkt kann das bisherige Jahresbruttoeinkommen sein. Spezielle Forderungen, etwa nach einem Dienstfahrzeug, sollten an dieser Stelle nicht gestellt werden. Der Bewerber wird dem Arbeitgeber Fragen zum künftigen Aufgabengebiet, der fachlichen Zuordnung zu einer Abteilung und der weisungsberechtigten Person stellen. Auch wird er wissen wollen, welche Möglichkeiten des beruflichen Fortkommens ihm im neuen Unternehmen offen stehen.
 
 Formen der persönlichen Vorstellung
 
Anstelle eines individuellen Gesprächs unter vier Augen werden Bewerber zunehmend mit systematischen Auswahlverfahren konfrontiert. Dies können Eignungstests sein; in »Assessment-Centern« werden die Bewerber in fachlicher, psychischer und sozialer Hinsicht auf ihre Eignung überprüft. Eine Bewerbung ist hierzu der erste Schritt.
 
 Was steht am Ende eines erfolgreichen Bewerbungsverfahrens?
 
War das Bewerbungsverfahren erfolgreich, erhält der Kandidat die Stelle, um die er sich beworben hat. Nun gilt es die Details und Einzelheiten des Arbeitsvertrags auszuhandeln. Häufig wird dem Arbeitnehmer ein vorformulierter Arbeitsvertrag vorgelegt. Es empfiehlt sich die Bitte, den Vertrag nach Hause mitnehmen zu dürfen, um ihn dort in Ruhe und gründlich durchzulesen. Bestehen Unklarheiten, sollte der künftige Arbeitnehmer sich Rechtsrat einholen.

Universal-Lexikon. 2012.

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